Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Sehr geehrter Reiseteilnehmer,
nachfolgend finden Sie unsere Reise- und Geschäftsbedingungen, die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen. Bitte lesen Sie diese mit entsprechender Aufmerksamkeit.
Als „Veranstalter“ im Sinne des Reiserechts gilt:
Projekt_ard GmbH & Co. KG
Geschäftsbereich projekt-ardtours.de
Kriegsstraße 41
69234 Dielheim
Telefon: 06222 318272
E-Mail: info@projekt-ard.de
Homepage: www.projekt-ard.de / www.projekt-ardtours.de
Diese Reisebedingungen ergänzen die §§ 651 a–m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sowie die §§ 4–11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Diese Reisebedingungen gelten auch für am Zielort bei dem Veranstalter gebuchte Ausflüge. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reise Verband) gemäß § 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sehr sorgfältig durch.
1. Abschluss des Reisevertrages, Fremdleistungen
1.1 Mit der Reiseanmeldung (“Anmeldung/Buchung“) bieten Sie uns, dem Veranstalter, den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden.
1.2 Der Kunde hat für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern wie für seine eigenen Verpflichtungen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Der Kunde ist an seine Reiseanmeldung 10 Tage, bei elektronischer Reiseanmeldung 5 Tage, gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reiseanmeldung durch den Veranstalter bestätigt oder abgelehnt.
1.4 Bei elektronischen Buchungen bestätigen wir schnellstmöglich den Eingang der Buchung auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf Abschluss eines Reisevertrages.
1.5 Der Reisevertrag kommt mit unserer Annahme Ihrer Buchung zustande, die keiner besonderen Form bedarf. Auch telefonisch von Ihnen gebuchte und von uns bestätigte Reisen sind somit verbindlich. Wir informieren Sie über den Vertragsabschluss und alle wesentlichen Reiseleistungen mit der Reisebestätigung. Kurzfristige Buchungen zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss. In diesem Fall sind wir nicht zu einer schriftlichen Reisebestätigung verpflichtet. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Ihnen die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von uns mitgeteilten Frist zugegangen sind.
1.6 Enthält die Reisebestätigung Abweichungen von der Anmeldung, so sind Sie berechtigt, innerhalb von 10 Tagen das neue Angebot von uns durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Leistung der Anzahlung oder des kompletten Reisepreises) anzunehmen und der Reisevertrag kommt mit dem Inhalt des neuen Angebots zustande.
1.7 Vormerkungen sind Anmeldungen für noch nicht ausgeschriebene Reisen. Sie werden nach Verfügbarkeit in Festbuchungen umgewandelt, sobald und soweit die Reise für den gewünschten Reisezeitraum buchbar ist.
2. Vertragsgrundlagen, Reisevermittler, Fremdprospekte
2.1 Welche Leistungen vereinbart sind, ergibt sich aus der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung sowie allen ergänzenden Informationen des Veranstalters für die jeweilige Reise. Vor Vertragsschluss können wir jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibung vornehmen, über die Sie selbstverständlich vor der Buchung informiert werden.
2.2 Unsere Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von uns nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich von uns zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
2.3 Orts- und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht von uns herausgegeben werden, sind für uns und unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt unserer Leistungspflicht gemacht wurden.
3. Bezahlung
3.1 Zur Absicherung der Kundengelder haben wir eine Insolvenzversicherung abgeschlossen.
Mit der Reisebestätigung erhalten Sie den Sicherungsschein sowie die Angabe über die Beträge für die An- und Restzahlung und gegebenenfalls Stornierung. Kein Sicherungsschein ist erforderlich, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, eine Übernachtung nicht einschließt und der Reisepreis von € 75,-- nicht überschritten wird.
3.2 Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheins gemäß § 651k BGB ist die Anzahlung in Höhe von i.d.R. 20 % des Gesamtpreises fällig und zu zahlen.
3.3 Der restliche Reisepreis ist auf Anforderung frühestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig und zu bezahlen. Bei Vertragsabschlüssen zwei Wochen vor Reisebeginn ist der Kunde verpflichtet, den gesamten Reisepreis zu bezahlen.
3.4 Die Gebühren im Falle einer Stornierung (vgl. Ziffer 7), Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren (vgl. Ziffer 8) sowie Gebühren für individuelle Reisegestaltung (vgl. Ziffer 4.4) und Mahnkosten (vgl. Ziffer 3.8) werden jeweils sofort fällig.
3.5 Eine Bezahlung per Kreditkarte ist nicht zulässig.
3.6 Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittspauschalen, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.
3.7 Kosten für Nebenleistungen sind, soweit nicht in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich vermerkt, nicht im Reisepreis enthalten. Falls solche Kosten entstehen, sind diese Kosten an uns zu bezahlen und sofort zur Zahlung fällig.
3.8 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlt der Kunde sie auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, können wir vom Reisevertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Bei einem Rücktritt vom Reisevertrag im Sinne des vorherigen Satzes können wir als Entschädigung Rücktrittsgebühren (Stornogebühren) entsprechend den Ziffern 7.2, 7.5 verlangen.
Wenn Sie Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leisten, behalten wir uns zudem vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von € 25,– zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dem Kunden unbenommen.
4. Leistungen, Preise
4.1 Umfang und Art der vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen (z. B. Internet, Angebot) und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung (vgl. Ziffer 1.5). Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
4.2 Ihre Reise beginnt und endet - je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer - zu den in der Leistungsbeschreibung ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen.
4.3 Sonderwünsche, individuelle Reisegestaltung
4.3.1 Wir bemühen uns, Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 4.1) ausgeschrieben sind zu entsprechen.
4.4 Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.
5. Leistungsänderungen
5.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig. Sie sind aber nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
5.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben bei Änderungen oder Abweichungen unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
5.3 Wir verpflichten uns Sie über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Soweit möglich bieten wir Ihnen eine unentgeltliche Umbuchung oder einen Rücktritt an.
5.4 Bei den Reisen entscheidet über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeit und/oder der Routen sowie gegebenenfalls über eine Absage der Reise oder des Ausflugs, etwa aus Sicherheits- oder Witterungsgründen, allein der Veranstalter.
6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornogebühren
6.1 Sie können jederzeit ohne Angabe von Gründen vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei uns.
6.2 Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Diese Rücktritts- bzw. Stornogebühren sind in Ziffer 6.5 unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert.
6.3 Rücktritts- bzw. Stornogebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen nicht von uns zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z. B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.
6.4 Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind als die von uns in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale (siehe nachstehende Ziffer 6.5) ausgewiesenen Kosten.
6.5 Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Person bei Stornierungen:
Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 35 % des Reisepreises, ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises und ab dem 3. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.
6.6 Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit wir Ihnen nachweisen, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
6.7 Ihr Recht, einen Ersatzteilnehmer zu stellen (siehe unten Ziffer 8.2), bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
7. Umbuchung, Ersatzperson
7.1 Sie haben kein Recht, nach Vertragsabschluss auf einer Abänderung der Bestätigung (Umbuchung) zu bestehen. Als Umbuchungen gelten z. B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung oder des Zustieg- oder Ausstiegsort.
7.2. Ist eine Umbuchung im Sinne von Ziff. 8.1 möglich und wird sie auf Ihren Wunsch vorgenommen, können wir bis zu dem bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von € 25,-- pro Kunden erheben. Gegenüber Leistungsträgern entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet.
Darüber hinaus gilt Folgendes:
Bei einer Änderung der Beförderung, der Unterkunft (außer Änderungen innerhalb der gebuchten Unterkunft) oder des Reisetermins wird der Reisepreis für die geänderten Leistungen komplett neu berechnet auf der Basis der dann geltenden Preise und Bedingungen. Bei einer Änderung innerhalb der gebuchten Unterkunft (z. B. Änderung der Zimmerkategorie, der Verpflegungsart oder der Zimmerbelegung des gebuchten Zimmers) wird der Preis für die geänderten Leistungen anhand der der Buchung bisher zugrundeliegenden Preise und Bedingungen neu ermittelt.
Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur
nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6 zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
7.3 Bis zum Reiseantritt können Sie verlangen, dass ein Dritter in ihre Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der rechtzeitigen schriftlichen Mitteilung an uns. Wir können dem Eintritt des Dritten anstelle von Ihnen widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, für die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Bearbeitungskosten pauschal € 40,-- zu verlangen. Gegenüber Leistungsträgern entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Der Nachweis mit dem Eintritt des Dritten nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistung/Reiseabbruch durch den Kunden
8.1 Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen wie eigene Krankheit), haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
8.2 Wir werden uns im Falle von Ziff. 8.1 um Erstattung der ersparten Aufwendungen sowie erzielter Erlöse aus der Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
9. Kündigung durch den Reiseveranstalter
9.1 Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch uns vom Kunden nachhaltig gestört wird, so dass seine weitere Teilnahme für uns und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält oder sich in solch einem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Wir behalten in diesem Fall den Anspruch auf den Reisepreis, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus seiner anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
9.2 Wir können den Reisevertrag zudem fristlos kündigen, wenn die Durchführung der Reise wegen Erkrankung oder persönlicher Verhinderung sämtlicher fahrberechtigter Angestellter des Veranstalters nicht möglich ist und dieser trotz Bemühungen einen Ersatzfahrer nicht organisieren konnte. Wir werden Sie in diesem Fall sofort informieren.
9.3 Sie sind verpflichtet, jederzeit die Ihnen zumutbaren Schritte (z.B. Information des Veranstalters) zu unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten.
10. Mindestteilnehmerzahl
10.1 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass auf alle unsere angebotenen Reisen eine Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen gilt. Ist diese Personenzahl nicht erreicht, können wir vor Reiseantritt erklären, dass die Reise aufgrund der zu geringen Beteiligung nicht durchgeführt wird und den Rücktritt von der Reise erklären (Zugang beim Kunden).
10.2 Wir senden Ihnen die Erklärung nach Ziff. 10.1 unverzüglich nach Kenntnis von der nichterreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis eine Woche vor Reisebeginn, zu. Wir informieren Sie selbstverständlich frühestmöglich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt bereits ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann.
10.3 Im Fall des Rücktritts nach Ziffer 10.1 stehen Ihnen die in Ziffer 6.5. Satz 3 und 4 genannten Rechte zu.
11. Außergewöhnliche Umstände, Höhere Gewalt
11.1 Wegen der Kündigung des Reisevertrages in Fällen höherer Gewalt verweisen wir auf § 651j BGB. Dieser hat folgenden Wortlaut:
„(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“
11.2 Sofern Ihr Reisevertrag die Beförderung mit umfasst, werden wir Sie zurückbefördern. In jedem Fall ergreifen wir die zur Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen.
12. Abhilfe, Minderung, Kündigung
12.1 Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe (Mangelbeseitigung oder gleichwertige Ersatzleistung) verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
12.2 Reisemängel sind bei uns direkt anzuzeigen, soweit dies Ihnen nicht wegen erheblicher Schwierigkeiten unzumutbar ist.
12.3 Sie können selbst zur Abhilfe schreiten, wenn die Reise einen Mangel oder Mängel aufweist, Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt und wir bis zum Ablauf dieser Frist nicht für Abhilfe (vgl. Ziff. 12.1.) gesorgt haben. Sie können dann Ersatz Ihrer erforderlichen Aufwendungen verlangen. Keine Fristsetzung ist bei Verweigerung der Abhilfe, bei besonderem Interesse des Kunden an sofortiger Selbsthilfe und bei unverhältnismäßigem Aufwand für uns erforderlich.
12.4 Sie können nach Reiseende Minderung (Herabsetzung) des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und Sie es nicht schuldhaft unterlassen haben, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen.
12.5 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist trotz Aufforderung durch Sie keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen – kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus einem wichtigem, uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.
12.5.1 Wir werden nach der Kündigung die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, für Ihre Rückbeförderung sorgen und die Mehrkosten tragen, wenn die Beförderung Bestandteil des Reisevertrages ist.
12.5.2 Bei berechtigter Kündigung können wir für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen (Berechnung nach § 651 e) Abs. 3 BGB). Bei wertlosen („kein Interesse“ des Kunden) erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen bestehen keine Entschädigungsansprüche.
12.6 Sie können unbeschadet der Minderung (Ziffer 12.4) oder der Kündigung (Ziffer 12.5) Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben. Sie können Schadenersatz auch wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden ist.
13. Haftungsbeschränkung
13.1 Vertragliche Schadenersatzansprüche
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit Ihnen ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird oder b) soweit wir für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
13.2 Deliktische Schadenersatzansprüche
Für alle gegen uns gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunden und Reise.
13.3 Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, besondere Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind. Wir haften jedoch
13.3.1 für Leistungen, welche Ihre Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie
13.3.2 wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch uns ursächlich geworden sind.
13.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhenden gesetzlichen Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so können wir uns gegenüber Ihnen auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
13.5 Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten haben Sie selbst zu verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten vor Inanspruchnahme durch Sie überprüft werden. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haften wir nur, wenn uns ein Verschulden trifft. Wir empfehlen den Abschluss einer Unfallversicherung.
14. Mitwirkungspflichten des Kunden
14.1 Jeder Kunde ist für seine rechtzeitige Anreise zum Abreiseort selbst verantwortlich, es sei denn, eine Verspätung beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters.
14.2 Mitwirkungspflicht, Beanstandungen
14.2.1 Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
14.2.2 Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, ist diese an Ort und Stelle unverzüglich uns mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen. Versäumen Sie schuldhaft, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, tritt eine Minderung des
Reisepreises nicht ein (Ziffer 13.4).
15. Reiseversicherungen
15.1 Wir empfehlen Ihnen den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets, das folgende Versicherungsleistungen enthält: Reiserücktrittskostenversicherung, Kranken-Rücktransport-Versicherung, Reiseabbruchversicherung, (Auslands-)Reisekranken-Versicherung, sowie Reise-Assistance.
16. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
16.1 Wir unterrichten Staatsangehörigen des EU-Mitgliedstaates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
16.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
16.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir eigene Pflichten schuldhaft verletzt haben.
17. Datenschutz
17.1 Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle Ihre personenbezogenen Daten werden nach deutschem und europäischem Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf unserer Homepage. www.projekt-ard.de.
17.2 Wir möchten Sie darüber hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren. Wir verwenden hierfür die uns übergebenen personenbezogenen Daten, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, müssen Sie dies uns schriftlich mitzuteilen.
18. Fristen, Verjährung und Abtretung
18.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (§§ 651i bis 651o BGB) – ausgenommen Körperschäden
- sind spätestens innerhalb von zwei Jahren nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber uns geltend zu machen. Dies sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden gehindert waren, die Frist einzuhalten. Der Tag des Reiseendes wird bei Berechnung der Monatsfrist nicht mitgerechnet.
18.2 Die Ansprüche des Kunden auf z.B. Minderung, Kündigung und Schadenersatz verjähren zwei Jahre nach dem vertraglichen Reiseende.
18.3 Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen oder Mitreisenden einer gemeinsam angemeldeten Gruppe.
19. Flughafentransfer
Die Reiseleistung ergibt sich aus der Beschreibung im Buchungsbeleg. Projekt_ard GmbH & Co. KG muss sich jedoch Leistungsänderungen, soweit sie nicht den Kern der Leistung berühren, vorbehalten. Nachträgliche Änderungen des Leistungspreises sind jedoch ausgeschlossen. Inhalt der Leistungen sind auch die Zusatzbestimmungen für die Durchführung von Abholungen und Rückfahrten im Buchungsbeleg des Kunden. Die Preise gelten für eine Abholadresse und eine einfache Strecke; pro weitere angefahrene Adresse auf dem direkten Weg vom oder zum Flughafen wird ein Zusatzentgelt berechnet. Der Preis schließt einen Koffer und Handgepäck pro Person ein.
19.1 Projekt_ard GmbH & Co. KG verpflichtet sich bei Verspätungen der ankommenden Flüge (Fahrten Flughafen-Wohnort) von bis zu 45 Minuten ein Fahrzeug bereitzustellen. Der Fahrer erwartet Sie am vereinbarten Treffpunkt. Sie sind dazu verpflichtet uns Umbuchungen, die nach Zugang der schriftlichen Bestätigung eintreten, umgehend schriftlich mitzuteilen. Bei Nichtanzeigen erlischt unsere Pflicht zur Beförderung.
19.2 Ausnahmesituationen wie Fluglotsenstreik, schlechte Witterungsverhältnisse etc. sind auch von projekt_ard GmbH & Co. nur in begrenztem Maße aufzufangen, so das auch längere Wartezeiten vom Kunden zu akzeptieren sind.
19.3 Die Festlegung der Abholzeiten für die Fahrgäste obliegt ausschließlich projekt_ard GmbH & Co. KG. Diese ergibt sich aus der Fahrzeit, sowie den Bestimmungen der Charter- und Linienfluggesellschaften.
20. Allgemeines
20.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen uns und Ihnen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
20.2 Soweit bei Klagen des Kunden gegen uns im Ausland für unsere Haftung dem Grunde nach nicht deutschem Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe Ihrer Ansprüche ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
20.3 Sie können uns nur an unserem Sitz verklagen.
20.4 Für unsere Klagen gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters vereinbart.
20.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
20.6 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare
Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden
Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
20.7 Diese Reisebedingungen und Hinweise gelten für den Reiseveranstalter
Projekt_ard GmbH & Co. KG
Geschäftsbereich projekt-ardtours.de
GF Armin Rausch
Kriegsstraße 41
69234 Dielheim
Telefon: 06222 318272
E-Mail: info@projekt-ard.de